Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Exclusive – Schuh & Fußversorgung, Frankfurt am Main – Höchst

 

§1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Exclusive – Schuh & Fußversorgung und unseren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

 

§2 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Versandkosten werden, falls Lieferung vereinbart wird, gesondert berechnet.
Ein Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher Vereinbarung möglich.

  • Abholung: Der Kaufpreis ist bei Abholung fällig.
  • Versand / Lieferung: Der Kaufpreis ist im Voraus (Vorkasse) zu zahlen.
  • Rechnungskauf: Der Betrag ist innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen.

 

§3 Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Frankfurt am Main – Höchst, soweit gesetzlich zulässig. Wir sind berechtigt, auch am Wohnsitz des Kunden zu klagen.

 

§4 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Gegenstand geliefert oder übergeben wird. Auf Wunsch kann eine Transportversicherung abgeschlossen werden; die Kosten trägt der Kunde.

 

§5 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Gegenstände bleiben unser Eigentum, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Bis dahin darf der Gegenstand nicht weiterverkauft, vermietet oder verpfändet werden.

 

§6 Abnahme

Der Kunde ist verpflichtet, bestellte Gegenstände bei Lieferung abzunehmen. Maßanfertigungen oder speziell auf Kundenbedürfnisse zugeschnittene Produkte müssen abgenommen werden, auch wenn die medizinische Notwendigkeit später entfällt.

 

§7 Gewährleistung und Haftung

Wir gewährleisten, dass unsere Produkte bei Lieferung frei von Material- und Herstellungsfehlern sind. Gewährleistungsansprüche bestehen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Schäden durch falsche Bedienung, Verschleiß, Überbeanspruchung oder höhere Gewalt sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Wir haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ersatzlieferung oder Reparatur erfolgt vorrangig durch uns; eine andere Firma darf erst beauftragt werden, wenn wir zweimal erfolglos versucht haben, den Mangel zu beheben.

 

§8 Rücktritt

Im Falle eines Rücktritts sind beide Parteien verpflichtet, empfangene Leistungen zurückzugeben. Für die Nutzung des Gegenstands ist der Wert angemessen zu vergüten, unter Berücksichtigung der Wertminderung.

 

§9 Liefer- und Fertigstellungstermine

Liefer- oder Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern Verzögerungen durch Umstände entstehen, die wir nicht zu vertreten haben. Aufwände für Fehlersuche oder nicht durchführbare Aufträge werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

§10 Pfandrecht und Ersatzteile

Eingebaute Ersatzteile bleiben unser Eigentum, bis alle Forderungen beglichen sind (nur soweit gesetzlich zulässig). Kosten für Rückholung oder Ausbau trägt der Kunde.

 

§11 Schriftform & Salvatorische Klausel

Änderungen der AGB oder sonstiger Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Ersatzregelungen treten an deren Stelle.

 

Stand: 14.01.2026